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Standesämter und Personenstandsregister

Woiwodschaft Wolhynien
Zweite Polnische Republik 1921-1939

In dieser Zeit waren die Pastoren und Pfarrer der verschiedenen Konfessionen für die Ausstellung von Personenstandsunterlagen zuständig. Die erhaltenen Kirchenbücher bilden die Personenstandsregister der polnischen Wojewodschaft Wolhynien.

Standesämter (poln.: Urzad stanu cywilnego) gab es in diesem Zeitraum und in dieser Region nicht.

Im Jahr 1921 wurde das Meldewesen mit den Meldeämtern (poln.: Urzad rejestracji) eingeführt. Die Melderegister sind innerhalb eines Powiat nach Gmina und Ort sortiert. Von allen Angehörigen einer Familie wurden Geburt, Heirat bzw. Tod (jeweils mit Datum und Ort), Konfession und das Datum bei Zuzug und Wegzug erfasst.

Welche Melderegister erhalten sind und sich in den Regionalarchiven Luzk und Rowno befinden, wurde bis heute noch nicht erforscht und beschrieben.

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Sowjetrussland 1917-1922 und UdSSR 1922-1941

Am 18. Dezember 1917 verabschiedete der Sowjet der Volkskommissare das Dekret Nr. 11 "Über die bürgerliche Ehe, die Kinder und die Führung der Registerbücher durch den Staat". In den Städten, auf Rayon-, Ujesd- und/oder Wolostebene wurden die dazugehörigen Ämter eingerichtet. Im Russischen: Otdely sapissej aktow graschdanskowo sostojanija (abgekürzt SAGS).

Die Ukrainische Sozialistische Sowjetrepublik (abgekürzt USSR) gehörte seit dem 30. Dezember 1922 zur Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (kurz UdSSR). Im Ukrainischen heißen die zuständigen Ämter: Organy rejestraziji aktiw zywilnoho stanu (abgekürzt RAZS).

Geburten und Sterbefälle wurden in den Dorf- und Siedlungsräten und Heiraten in den Rayonverwaltungen geführt.

Im Staatsarchiv Shitomir befinden sich die erhaltenen Standesamtunterlagen der Jahre 1919-1938. Die insgesamt 40 Findbücher Fond R-5069 opis 1-37 können im Lesesaal eingesehen werden.

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Besetzte Ostgebiete 1942-1944

Während der deutschen Besatzungszeit zwischen 1941 und 1944 bestand das Reichskommissariat Ukraine. Es wurde in 6 Generalbezirke unterteilt. Die Standesämter und Personenstandsunterlagen der Generalbezirke Wolhynien und Podolien, Shitomir und Kiew sind beschrieben.

Für die Personenstandsunterlagen der Besetzten Ostgebiete 1942-1944 ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Laut dem Deutschen Personenstandsgesetz (abgekürzt PStG) vom 17. Februar 2007 werden Register nach Ablauf der Fristen (Geburten nach 110 Jahren, Heiraten nach 80 Jahren und Verstorbene nach 30 Jahren) dem Landesarchiv Berlin übergeben und sind für private und wissenschaftliche Forschungen öffentlich zugänglich.

Befinden sich in einem Register unterschiedliche Einträge, verbleibt dieses im Standesamt I bis von allen Einträgen die Fristen abgelaufen sind.

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UdSSR 1944-1991 und Ukraine ab 1991

Geburten und Sterbefälle werden in den heute zuständigen Dorf- und Siedlungsräten und Heiraten in den Rayonverwaltungen geführt.

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